Brauchen wir eine zusätzliche Einwilligung unserer Kunden, dass nooa Daten verarbeiten darf?

Nein, diese benötigen Sie aus folgendem Grund nicht: wir, nooa, sind für Sie als weisungsgebundener Auftragsverarbeiter tätig. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Vertragsbestandteil, wenn ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande kommt. Durch die Auftragsverarbeitung sind wir besonders eng an Ihr Unternehmen gebunden. Diese enge Bindung bewirkt, dass die Datenweitergabe zulässig ist, ohne dass es einer gesonderten Ausnahme und Rechtsgrundlage bedarf (vgl. § 6 und § 9 DSGVO).

Es ist allein entscheidend, ob Sie selbst die Gesundheitsdaten Ihrer Kunden verarbeiten dürfen. Ist das der Fall, dürfen Sie sich zur Erfüllung dieser Aufgabe auch eines externen Dienstleisters bedienen.

Für weitere Fragen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit kontaktieren Sie gerne unsere internen Datenschutzexperten über privacy@nooa.app.